Beklagtenwechsel bei ZuständigkeitsänderungenUnternehmensberatung über AG in der SchweizDBA-Schweiz: Rechtshilfe wegen Abgabebetrugs
FG Hamburg, Urteil vom 30.09.2004 - Aktenzeichen III 445/01
DRsp Nr. 2005/6177
Beklagtenwechsel bei ZuständigkeitsänderungenUnternehmensberatung über AG in der SchweizDBA-Schweiz: Rechtshilfe wegen Abgabebetrugs
1.1 Wird ein Änderungsbescheid von einem anderen Finanzamt erlassen als der ursprüngliche Bescheid oder die Einspruchsentscheidung, wechselt mit dem Verfahrensgegenstand nach § 68FGO auch das passiv legitimierte Finanzamt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1, § 57 Nr. 3FGO.1.2 Die organisationsrechtliche Übertragung von Zuständigkeiten auf gesetzlicher Grundlage (hier Zusammenlegung von zwei Finanzämtern durch Zuständigkeitsanordnung gemäß § 17FVG, Amtl. Anz. Hamburg 2004, 1093) bewirkt einen gesetzlichen Beteiligtenwechsel.2. Bei der Beweislast des Finanzamts für undeklarierte Einnahmen aus der Zwischenschaltung einer (unverflochtenen) schweizerischen AG in die eigene unternehmensberatende Tätigkeit bleibt es auch dann, wenn zwar einerseits andere Berater zusätzliche Beträge hinterzogen haben, aber andererseits die AG durch ihr weiteres Personal in der Schweiz wesentliche aktive Beiträge zur Unternehmensberatung geleistet hat.
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