Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 20. Juni 2018 - 7. Kammer, Einzelrichterin - mit Ausnahme der Aufhebung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 29. Mai 2018 abgeändert:
Auf die Erinnerung des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10. April 2017 - Urkundsbeamter der Geschäftsstelle - wird die Verbindung des Kostenfestsetzungsantrags des Klägers mit den Kostenfestsetzungsanträgen seiner Familienangehörigen aus den Verfahren
Aufgrund des Beschlusses des Senats vom 31. August 2016 -
Im Übrigen werden der Kostenfestsetzungsantrag, die Erinnerung und die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.
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