VGH Bayern - Endurteil vom 09.05.2018
16a D 16.1597
Normen:
BeamtStG § 34 S. 3; BeamtStG § 47 Abs. 1 S. 2; BBG § 77 Abs. 1 S. 2; AO § 370 Abs. 1; AO § 371 Abs. 1 S. 1; BayDG Art. 10 Abs. 1 S. 1; BayDG Art. 11; BayDG Art. 14 Abs. 1 S. 2; BayDG Art. 14 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 05.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen M 13 DK 15.2656

Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Hinterziehung von Steuern in Höhe von über 100.000 Euro durch einen Finanzbeamten; Berücksichtigung der Selbstanzeige bei Bemessung der Disziplinarmaßnahme

VGH Bayern, Endurteil vom 09.05.2018 - Aktenzeichen 16a D 16.1597

DRsp Nr. 2018/12725

Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Hinterziehung von Steuern in Höhe von über 100.000 € durch einen Finanzbeamten; Berücksichtigung der Selbstanzeige bei Bemessung der Disziplinarmaßnahme

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Normenkette:

BeamtStG § 34 S. 3; BeamtStG § 47 Abs. 1 S. 2; BBG § 77 Abs. 1 S. 2; AO § 370 Abs. 1; AO § 371 Abs. 1 S. 1; BayDG Art. 10 Abs. 1 S. 1; BayDG Art. 11; BayDG Art. 14 Abs. 1 S. 2; BayDG Art. 14 Abs. 2;

Tatbestand

Der Rechtsstreit betrifft die Bemessung der Disziplinarmaßnahme für die Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten.

Der 1953 geborene Beklagte (ledig, keine Kinder) ist seit 1976 beim Finanzamt K ... beschäftigt, zuletzt als Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit. Seine Freistellungsphase der Altersteilzeit begann im Oktober 2017, Ruhestandsbeginn ist der 1. Juli 2019.

Gegenstand des Disziplinarverfahrens ist die Hinterziehung von Steuern in Höhe von 106.111,53 €.

Der Steuerhinterziehung liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Der Beklagte erbte nach dem Tod seines Vaters M ... am 10. Oktober 1995 zusammen mit seiner Mutter K ... nicht nur inländisches Grund- und Barvermögen, sondern auch Barvermögen auf zwei ausländischen Konten (...-Bank Z./Schweiz; ... Re./Bankhaus J./Österreich) zu je 50%.