FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.07.2022
5 K 2500/21
Normen:
GrEStG § 8 Abs. 1;

Bemessung der Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung (hier: Wohnungsrecht)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2022 - Aktenzeichen 5 K 2500/21

DRsp Nr. 2022/14474

Bemessung der Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung (hier: Wohnungsrecht)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 8 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 26. Mai 2021 (Urkundenummer XXX/XXXX K) die Grundstücke A, ...Straße X Flst. 1/1 und ... Straße Flst. 1 von Frau B (Veräußerin) zu einem Kaufpreis von 133.000 Euro (inklusive Inventar in Höhe von 30.000 Euro). Das Grundstück ... Straße Flst. 1/1 ist mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Die Klägerin war seit 1995 Mieterin einer Wohnung im streitgegenständlichen Gebäude. Das Mietverhältnis endete mit Abschluss des Kaufvertrages (§ 9 Kaufvertrag).