Die Beschwerde der Antragstellerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. November 2014 1 V 2937/14 A(U) wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betreibt in den Niederlanden eine Internet-Apotheke. Sie versendet rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente in das Inland an Kunden, die entweder privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
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