Das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 29. November 2012 und das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 werden geändert. Die Klagen werden abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die vorläufige Festsetzung von Beiträgen zur beklagten Industrie- und Handelskammer für die Jahre 2011 und 2012.
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