Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. November 2017 wird geändert. Der Streitwert wird für die erste Rechtsstufe auf 30.121,52 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Streitwertbeschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers, mit der er eine Heraufsetzung des erstinstanzlich auf 15.060,76,05 Euro festgesetzten Streitwerts auf 30.129,42 Euro begehrt, ist zulässig, aber nur im tenorierten Umfang begründet. Die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 15. November 2017 kann keinen Bestand haben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|