Bemessung des Übernahmeergebnisses nach § 4 Abs. 4 UmwStG 1995 a. F. bei einer steuerlich rückwirkenden formwechselnden Umwandlung und Anteilsübertragungen der Gesellschafter im Rückwirkungszeitraum Anschaffungsfiktion des § 5 Abs. 1 UmwStG 1995 bei formwechselnder Umwandlung verdeckte Einlage keine Anschaffung i. S. d. § 5 Abs. 1 UmwStG 1995
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2013 - Aktenzeichen 12 K 12136/12
DRsp Nr. 2014/4585
Bemessung des Übernahmeergebnisses nach § 4 Abs. 4UmwStG 1995 a. F. bei einer steuerlich rückwirkenden formwechselnden Umwandlung und Anteilsübertragungen der Gesellschafter im Rückwirkungszeitraum Anschaffungsfiktion des § 5 Abs. 1UmwStG 1995 bei formwechselnder Umwandlung verdeckte Einlage keine Anschaffung i. S. d. § 5 Abs. 1UmwStG 1995
1. Bei der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG unter Anwendung des UmwStG 1995 in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung bleibt ein etwaiger Übernahmeverlust nicht bereits deshalb außer Ansatz, da § 4 Abs. 6UmwStG i.d.F. des StSenkG 2001/2002 v. 23.10.2000 solches vorsieht.
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