Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 25. Januar 2017 für beide Rechtszüge auf jeweils 6.076,00 Euro festgesetzt.
I.
Streitgegenständlich ist die Bemessung eines Unfallausgleichs gemäß §
Der Kläger war als Beamter des Bundeseisenbahnvermögens als Lokführer tätig. Am 8. Februar 2013 erfasste er während seiner Tätigkeit mit dem Zug eine Person tödlich, die sich in suizidaler Absicht auf das von ihm befahrene Gleis begeben hatte. Der Kläger wurde im Gefolge wegen Dienstunfähigkeit gemäß §
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