Unter Abänderung von Nr. 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Mai 2017 wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die anwaltlich nicht vertretenen Kläger wandten sich im erstinstanzlichen Verfahren als Nachbarn mit ihrer Anfechtungsklage gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Landratsamts Fürth vom 14. Februar 2017 für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten.
Zur Begründung ihrer Klage führten die Kläger aus, die Baugenehmigung verletze sie insbesondere in ihren Eigentumsrechten als Miteigentümer einer Lärmschutzwand und eines Privatwegs, über den das Vorhaben erschlossen werde.
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