BFH vom 29.02.1996
V R 28/91

Bemessungsgrundlage bei Grundstücksübertragung

BFH, vom 29.02.1996 - Aktenzeichen V R 28/91

DRsp Nr. 1997/8256

Bemessungsgrundlage bei Grundstücksübertragung

1. Bei einer Grundstücksübertragung scheidet die Entgeltlichkeit nicht schon durch das Argument aus, die vom Erwerber übernommenen Verbindlichkeiten seien mit dem Wert des Grundstücks zu verrechnen. Beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen sind die wechselseitigen Umsätze nach Gegenstand von Leistung und Entgelt jeweils für sich zu beurteilen und nicht zu saldieren. 2. Bei Grundstücksübertragungen kommt als Entgelt die Übernahme der auf dem Grundstück lastenden Schulden durch den Erwerber und eine entsprechende Entlastung des Eigentümers von dieser Leistungsverpflichtung in Betracht.

Für die Praxis: