BFH - Urteil vom 28.10.2009
VIII R 46/07
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 S. 4;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 21.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3908/04

Bemessungsgrundlage für Absetzung für Abnutzung (AfA) nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen, vermieteten Gebäudes in das Betriebsvermögen; Anschaffungskosten oder Herstellungskosten i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) als Einlagewert

BFH, Urteil vom 28.10.2009 - Aktenzeichen VIII R 46/07

DRsp Nr. 2010/4657

Bemessungsgrundlage für Absetzung für Abnutzung (AfA) nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen, vermieteten Gebäudes in das Betriebsvermögen; Anschaffungskosten oder Herstellungskosten i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) als Einlagewert

Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1 S. 4;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Abschreibung für einen betrieblich genutzten Gebäudeteil.