Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2005 - Aktenzeichen 3 K 1593/04
DRsp Nr. 2006/1269
Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes
Auch während der Zeit des Bestehens eines Beschäftigungsverbots nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes ist es einem Kind möglich und zumutbar, sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle zu bemühen.