FG Köln, vom 06.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 301/01
Benennungsverlangen bei Commercial Paper Programmen
BFH, Urteil vom 25.02.2004 - Aktenzeichen I R 31/03
DRsp Nr. 2004/6831
Benennungsverlangen bei Commercial Paper Programmen
»Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) im Rahmen bankseitig angebotener sog. Commercial Paper Programme ist nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gemäß § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 nachzukommen und die Gläubiger der verbrieften Ansprüche und der hierauf zu zahlenden Zinsen zu benennen. Das Benennungsverlangen ist regelmäßig unzumutbar und unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft.«