BFH - Urteil vom 18.04.2007
XI R 34/06
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1495
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 04.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen VII 194/00

Beratender Betriebswirt; Autodidakt

BFH, Urteil vom 18.04.2007 - Aktenzeichen XI R 34/06

DRsp Nr. 2007/11408

Beratender Betriebswirt; Autodidakt

1. Die im Wege eines Sachverständigengutachtens vorzunehmende Wissensprüfung ist ein ergänzendes Beweismittel, das dem Steuerpflichtigen, der behauptet, als Autodidakt eine einem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit auszuüben, ermöglichen soll, die geforderte Breite und Tiefe seiner Vorbildung nachzuweisen. 2. Die Wissensprüfung kommt als ergänzendes Beweismittel nur in Betracht, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen zu den Umständen der Erwerbserkenntnisse und deren praktischer Anwendung erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige über hinreichende Fachkenntnisse verfügen könnte, aber ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten nicht geführt werden kann.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;

Gründe: