Die Beteiligten streiten darüber, ob es eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, wenn ein Arbeitgeber die an ihn erstatteten Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung an den Arbeitnehmer weiterleitet.
Der Kläger wurde im Streitjahr 2006 von seiner Ehefrau, der Beigeladenen, getrennt zur Einkommensteuer veranlagt.
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