FG Münster - Urteil vom 21.03.2012
7 K 4640/09 E
Fundstellen:
BB 2012, 1057
DB 2012, 12

Beratungskosten für die Frage, ob ein GmbH-GesGeschäftsführer krankenversicherungspflichtig ist und Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung keine vGA

FG Münster, Urteil vom 21.03.2012 - Aktenzeichen 7 K 4640/09 E

DRsp Nr. 2012/9846

Beratungskosten für die Frage, ob ein GmbH-GesGeschäftsführer krankenversicherungspflichtig ist und Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung keine vGA

1) Die Begleichung der Kosten für die Klärung der Frage, ob die Geschäftsführer einer GmbH krankenversicherungspflichtig sind, betreffen eine mögliche Abführungserpflichtung der GmbH und führen nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen zugunsten der Geschäftsführer. 2) Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung nach Feststellung, dass keine Rentenversicherungspflicht besteht, führen nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, sondern ist im Anstellungsverhältnis begründet. Es kommt auch zu keinem Vermögensvorteil des GesGeschäftsführers, weil dieser Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in gleicher Höhe verliert.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob es eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, wenn ein Arbeitgeber die an ihn erstatteten Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung an den Arbeitnehmer weiterleitet.

Der Kläger wurde im Streitjahr 2006 von seiner Ehefrau, der Beigeladenen, getrennt zur Einkommensteuer veranlagt.