FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 07.10.2021
4 K 550/20
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2023, 756

Beratungskosten für die Kündigung aufgrund Eigenbedarfs als Werbungskosten

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.10.2021 - Aktenzeichen 4 K 550/20

DRsp Nr. 2022/6737

Beratungskosten für die Kündigung aufgrund Eigenbedarfs als Werbungskosten

Tenor

Der Bescheid vom 1. Juli 2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Juni 2020 wird dahingehend geändert, dass € als weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Klägerin berücksichtigt werden unter gleichzeitiger Rückgängigmachung berücksichtigter Absetzung für Abnutzung -AfA- iHv €. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 7 v.H. und der Beklagte zu 93 v.H. zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Die Klägerin erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Objekts in der Y in Z (zwei Wohnungen) sowie in der X in Z (fünf Wohnungen).