FG Düsseldorf, vom 22.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 3136/12
Berechnung der 15%-Grenze gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG i.V. mit § 9 Abs. 5 S. 2 EStG
BFH, Urteil vom 20.08.2013 - Aktenzeichen IX R 5/13
DRsp Nr. 2014/1246
Berechnung der 15%-Grenze gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG i.V. mit § 9 Abs. 5 S. 2 EStG
NV: Soweit der Aufwand für die Beseitigung versteckter Mängel eines Gebäudes dem Käufer vom Verkäufer im Wege des Schadensersatzes ersetzt wird, entstehen dem Käufer keine Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1aEStG.
Leistet der Veräußerer eines Gebäudes Schadensersatz für versteckte Mängel, so ist dieser Betrag nicht anschaffungskostenmindernd, sondern insoweit zu berücksichtigen, als der Verkäufer seinerseits Aufwendungen zur Beseitigung der versteckten Mängel hatte.