FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.04.1999
II 4/97
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 6; EStG § 32 Abs. 4 Satz 7; EStG § 63 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2000, 853

Berechnung der anspruchsschädlichen Kindeseinkünfte beim Wechsel von der Ausbildung in den Beruf während des Monats

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.04.1999 - Aktenzeichen II 4/97

DRsp Nr. 2001/2538

Berechnung der anspruchsschädlichen Kindeseinkünfte beim Wechsel von der Ausbildung in den Beruf während des Monats

Wechselt ein Kind während eines Kalendermonats von der Ausbildung in den Beruf, bleiben bei der Berechnung der anspruchsschädlichen Kindeseinkünfte nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Einkünfte für diesen Monat insoweit außer Ansatz, als sie auf die Zeit nach der Beendigung des Ausbildungverhältnisses entfallen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 6; EStG § 32 Abs. 4 Satz 7; EStG § 63 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rückzahlung von Kindergeld in Höhe von 1.400 DM, welches die Klägerin für ihre Tochter Daniela, geb. am 26. Januar 1977, für den Zeitraum von Januar bis Juli 1996 erhalten hat.