Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.02.2018 –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.224,28 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2017 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt an den Kläger an Prozesszinsen für die Zeit bis zum 20.10.2017 einen Betrag in Höhe von 3.095,08 zu zahlen.
3. II. III.
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