Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 vom 7. April 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. April 2019. Die Beteiligten streiten darüber, ob - und ggfs. in welcher Höhe - die Klägerin im Veranlagungszeitraum Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat.
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