BFH - Urteil vom 14.06.2016
VII R 21/14
Normen:
AO § 69; AO § 35;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Münster, vom 16.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2880/10

Berechnung der Haftungsquote bei Nichtabführung fälliger Steuern durch den Geschäftsführer bzw. Liquidator einer GmbH

BFH, Urteil vom 14.06.2016 - Aktenzeichen VII R 21/14

DRsp Nr. 2016/17584

Berechnung der Haftungsquote bei Nichtabführung fälliger Steuern durch den Geschäftsführer bzw. Liquidator einer GmbH

NV: Die Haftungsquote ist für das Unternehmen einheitlich --ohne Aufteilung auf Geschäftsbereiche oder Tätigkeitsfelder-- zu berechnen.

1. Zu den steuerlichen Pflichten der Geschäftsführer bzw. Liquidatoren einer GmbH gehört es insbesondere, rechtzeitig Steuererklärungen abzugeben und die fälligen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis aus den von ihnen verwalteten Mitteln zu begleichen oder zumindest eine möglichst gleichmäßige Befriedigung sämtlicher Gläubiger zu sorgen.