Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.12.2015 -
Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der betrieblichen Altersversorgung.
Der am . .19 geborene und am . .20 verstorbene Ehemann der Klägerin war in der Zeit vom 01.09.1950 bis zum 31.01.1987 als AT-Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte hat am Kö Standort bis 1993/1994 eine chemische Fabrik betrieben. Seit der Produktionseinstellung ist sie als Handelshaus für Basischemikalien tätig und vertreibt Produkte diverser Produzenten.
Auf Antrag des verstorbenen Ehemanns vom 28.09.1957 wurde dieser mit Beschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 20.03.1958 mit Wirkung vom 01.03.1957 von der Versicherungspflicht befreit (Bl. 429 ff. d. A.).
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