Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. August 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 426,69 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus 38,79 Euro brutto seit 02. Mai 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 01. Juni 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 04. Juli 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 01. August 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 01. September 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 04. Oktober 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 02. November 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 01. Dezember 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 02. Januar 2016,
aus 38,79 Euro brutto seit 01. Februar 2017 und
aus 38,79 Euro brutto seit 01. März 2017
zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines Anspruchs des Klägers auf betriebliche Altersversorgung.
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