1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.10.2015 -
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der tarifliche Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Krankengeld und dem Nettoentgelt oder dem Bruttoentgelt zu zahlen ist.
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