I.
Die Klägerin hatte im Oktober 1987 eine Beteiligung in Höhe von 25 % des Stammkapitals (von insgesamt 15.000.000 DM) an ... der GmbH (GmbH) in ... erworben. Den restlichen Anteil von 75 % erwarb ihr Sohn ... Die Anteile der Klägerin an der GmbH gehörten zu ihrem Privatvermögen.
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