Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.02.2018 – 5 K 1287/16 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Gebühren für den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft.
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