Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 25. Januar 2018 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten sein rentenfähiges Einkommen auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden zu berechnen.
Die Beklagte ist Teil des Konzerns der A und erbringt Catering Dienstleistungen für Fluggesellschaften.
Der Kläger ist seit dem 01. Mai 2002 bei der Beklagten beschäftigt. Im Zeitraum bis zum 31. Januar 2017 war er mit einem Vertrag zur Anpassung an den Arbeitsanfall als Customer Support Agent tätig. Der Kläger ist verheiratet und hat zwei unterhaltspflichtige Kinder.
Der Arbeitsvertrag „Teilzeitvertrag zur Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall“ (vgl. Bl. 285 d. A.) lautet auszugsweise wie folgt:
„1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen und das Beschäftigungsverhältnis beginnen am 01.05.2002.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|