Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal administratif de Grenoble (Frankreich) - 26.07.2012,
Berechnung steuerlicher Obergrenzen unter Berücksichtigung der in anderem Mitgliedstaat gezahlten Quellensteuer auf Dividenden; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif de Grenoble
EuGH, Urteil vom 13.03.2014 - Aktenzeichen Rs. C-375/12
DRsp Nr. 2014/4538
Berechnung steuerlicher Obergrenzen unter Berücksichtigung der in anderem Mitgliedstaat gezahlten Quellensteuer auf Dividenden; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif de Grenoble
Die Art. 49AEUV, 63AEUV und 65AEUV sind dahin auszulegen, dass sie den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach denen im Fall einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Person, die als Aktionär einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft Dividenden bezieht, die in beiden Staaten besteuert werden, wobei im Wohnsitzstaat nach der Regelung über die Doppelbesteuerung eine dem Betrag der im Staat der ausschüttenden Gesellschaft gezahlten Steuer entsprechende Steuergutschrift angerechnet wird, die im Staat der ausschüttenden Gesellschaft gezahlte Steuer durch Vorschriften zur Plafonierung verschiedener direkter Steuern in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der im Laufe eines Jahres erzielten Einkünfte nicht oder nur teilweise berücksichtigt wird.
Tenor:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.