BFH - Urteil vom 13.05.2009
XI R 63/07
Normen:
AO § 162; AO § 251 Abs. 2; InsO § 89 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 23.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 90/07

Berechtigung des Finanzamtes zum Erlass eines Umsatzsteuerbescheids in einem laufenden Insolvenzverfahren

BFH, Urteil vom 13.05.2009 - Aktenzeichen XI R 63/07

DRsp Nr. 2009/20939

Berechtigung des Finanzamtes zum Erlass eines Umsatzsteuerbescheids in einem laufenden Insolvenzverfahren

Das FA ist berechtigt, in einem laufenden Insolvenzverfahren einen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, in dem eine negative Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wird, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt.

Normenkette:

AO § 162; AO § 251 Abs. 2; InsO § 89 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 3;

Gründe:

I.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Bescheid mit der Festsetzung einer negativen Umsatzsteuer für den Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen durfte.

Die T GmbH (Gemeinschuldnerin) war als Generalauftragnehmerin für Neubau und Sanierung von Gebäuden tätig. Aus ihren für 2005 eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen ergab sich eine als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer von 1 052,61 EUR. Mit Beschluss vom 29. Juni 2006 eröffnete das Amtsgericht D --Insolvenzgericht-- das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschuldnerin und bestellte die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) zur Insolvenzverwalterin.