BFH - Urteil vom 15.02.2011
VII R 66/10
Normen:
AO § 34; AO § 69; AO § 191 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 19.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1557/07

Berechtigung des Finanzamts zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids bei Beruhen der Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen Tatsachen; Zulässigkeit des Ergehens eines Nachforderungsbescheids bei einer Erhöhung der Lohnsteuerschuld infolge einer Außenprüfung

BFH, Urteil vom 15.02.2011 - Aktenzeichen VII R 66/10

DRsp Nr. 2011/7315

Berechtigung des Finanzamts zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids bei Beruhen der Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen Tatsachen; Zulässigkeit des Ergehens eines Nachforderungsbescheids bei einer Erhöhung der Lohnsteuerschuld infolge einer Außenprüfung

Das Finanzamt ist zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids berechtigt, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen im Rahmen einer Außenprüfung festgestellten Tatsachen beruht. Dass die Lohnsteuerschuld und damit der Haftungsanspruch im Zeitpunkt des Erlasses des ersten Haftungsbescheids bereits materiell-rechtlich entstanden waren, steht einer weiteren Haftungsinanspruchnahme nicht entgegen (Fortentwicklung der Rechtsprechung).

Normenkette:

AO § 34; AO § 69; AO § 191 Abs. 1;

Gründe

I.