FG Nürnberg - Urteil vom 24.10.2006
II 116/05
Normen:
FGO § 65 Abs. 1, 2 § 79b Abs. 1, 2 ; AO § 162 ;

Berechtigung des Finanzamts zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

FG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2006 - Aktenzeichen II 116/05

DRsp Nr. 2007/3006

Berechtigung des Finanzamts zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts, wenn der Steuerpflichtige keine Unterlagen vorlegt, die eine seinerseits vorgenommene Schätzung zur Aufteilung von betrieblich und privat veranlassten Kosten stützt

Normenkette:

FGO § 65 Abs. 1, 2 § 79b Abs. 1, 2 ; AO § 162 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der anzuerkennenden Vorsteuern in den Jahren 1992 - 1995 und 1997 - 2000.

Der verheiratete Kläger betreibt selbständig seit 1988 ein Büro für Schreibarbeiten, Buchhaltung, Versicherungen und Lohnsteuerhilfe und ist als Musiker sowie Musiklehrer tätig. Seit 01.01.1993 bezieht er eine Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente. Die Ehefrau des Klägers ist hauptberuflich als Krankenschwester nichtselbständig tätig. Zudem vermietete sie in den Streitjahren bis 1998 ein Wohnmobil und betrieb ab Dezember 1996 einen antiken Möbel-, Kunst- und Musikalienhandel.