I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren 1993 und 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Am 14. Juli 1993 übertrug die zwischenzeitlich verstorbene Mutter des Klägers diesem und seinem Bruder ein vermietetes, mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück zu jeweils hälftigem Miteigentum. Besitz, Nutzen und Lasten gingen am selben Tag auf die Erwerber über. Der Kläger verpflichtete sich im Gegenzug, der Übergeberin eine lebenslange, nach § 323 der Zivilprozessordnung wertgesicherte Rente von monatlich 1.000 DM zu zahlen. Noch am 14. Juli 1993 veräußerten der Kläger und sein Bruder das bebaute Grundstück zu einem Preis von 450.000 DM an einen Dritten.
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