Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten über die Berechtigung der Klägerin, gefördertes Altersvorsorgevermögen aus ihrem Altersvorsorgevertrag zum Zwecke der wohnungswirtschaftlichen Verwendung zu entnehmen.
Die Klägerin verfügt über einen nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (
Die Klägerin ist Miteigentümerin des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks C...-straße in D.... Für den Erwerb des Grundstücks haben ihr Ehemann und sie bei der Sparkasse ein Darlehen aufgenommen, das im Juni 2017 noch in Höhe von ca. 60.000 Euro bestand.
Am 2. Juni 2017 beantragte die Klägerin bei der Beklagten die Gestattung der wohnungswirtschaftlichen Verwendung des Guthabens durch Auszahlung von der Anbieterin auf ihr Darlehenskonto der Klägerin bei der Sparkasse.
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