Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. November 2017 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 286.718,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Mai 2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger, dem daneben insgesamt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 in vollem Umfang und die der Beklagten zu 1 zu 91 % zur Last fallen, zu 92 % und die Beklagte zu 1, die darüber hinaus dem Kläger 9 % seiner außergerichtlichen Kosten zu erstatten hat, zu ebenfalls 8 % zu tragen. Im Übrigen tragen Kläger und Beklagte zu 1 ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|