I.
Streitig ist, ob ein Betrag in Höhe von 120 622 DM als Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) tarifbegünstigt zu versteuern ist.
Der Kläger war als Geschäftsführer für die GmbH (GmbH) tätig. Der Anstellungsvertrag wurde im Februar 1991 geschlossen und enthielt u. a. folgende Klauseln:
Nr. 2 Bezüge
a) Regelung des Monatsgehalts
b) Regelung einer Tantieme
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