Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt - vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom "18.11.2017" wird zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu 1 eingelegt ist, und verworfen, soweit sie von den Beteiligten zu 2 und 3 eingelegt ist.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligte zu 1, eine GmbH, deren Geschäftsführer laut Handelsregistereintrag der Beteiligte zu 2 ist, ist seit dem 12.2.2015 aufgrund Zuschlagsbeschlusses vom 25.7.2014 im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.
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