1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren die Berichtigung eines Vorsteuerabzugs.
Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist die Entwicklung, Konzipierung und Realisierung von Kontroll-, Erkennungs- und Sicherheitssystemen, insbesondere biometrischer Systeme.
Gesellschafter der Antragstellerin waren seit dem 20. August 2003 die P GmbH mit einem Anteil von 25.000 € sowie die H GmbH mit einem Anteil von 2.500 € am Stammkapital. Die P GmbH hatte im Oktober 2006 ihre Firmenbezeichnung in S GmbH geändert.
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