Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Berechtigung des Beklagten, Vorsteuerkorrekturen gemäß § 15a des Umsatzsteuergesetzes - UStG - zu Eingangsumsätzen der Jahre 1995 bis 1997 im Streitjahr 1998 vorzunehmen. Dabei bestehen zwischen den Beteiligten keine Streitigkeiten hinsichtlich der betragsmäßigen Zusammensetzung.
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