I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren 1994 und 1995 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war bis Ende 1995 bei der Firma X (Arbeitgeber) beschäftigt. Der Arbeitgeber ist eine Tochtergesellschaft der Firma Y (Muttergesellschaft). Der Kläger erwarb von der Muttergesellschaft Aktienoptionsscheine auf den Erwerb ihrer Aktien; diese waren an das Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber gekoppelt. In den Jahren 1993 bis 1996 erzielte der Kläger aus der Ausübung der Aktienoptionen Einnahmen von insgesamt ... US-Dollar.
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