I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren (1987 bis 1989) bei der Montagebau A.-KG (KG) mit Sitz in B., das im Zuständigkeitsbereich des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) liegt, beschäftigt. Er wohnte auch in der Nähe der Betriebsgemeinde der KG.
In den Streitjahren war der Kläger jedoch u.a. auch auf Baustellen in Berlin (West) eingesetzt; 1987 an 76 Tagen, 1988 an 69 und 1989 wieder an 76 Tagen.
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