Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin war Gesellschafterin der B... GbR (im Folgenden: Sozietät). Laut dem Sozietätsvertrag zum 01.01.2000 sollte bei Ausscheiden eines Sozius die Sozietät von den übrigen Sozien fortgesetzt werden und der Anteil des Ausscheidenden den übrigen Sozien im Verhältnis ihrer Anteile zuwachsen, § 9 des Vertrages. Dem ausscheidenden Sozius stand sein Anteil am Gewinn der Sozietät bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu; hierzu zählten auch die sogenannten "stillen Reserven" aus Verfahren während der gemeinsamen Berufstätigkeit, die erst nach dem Ausscheiden abgerechnet würden, § 10 Abs. 1 des Vertrages.
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