FG Niedersachsen - Urteil vom 20.07.2022
4 K 88/21
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Alt. 1;
Fundstellen:
DStRE 2023, 921

Berücksichtigen eines Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften i.R.d. Verkaufs eines Gartengrundstücksteils

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2022 - Aktenzeichen 4 K 88/21

DRsp Nr. 2023/2260

Berücksichtigen eines Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften i.R.d. Verkaufs eines Gartengrundstücksteils

Der Verkauf eines Gartengrundstücksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im Übrigen nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Alt. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Berücksichtigung eines Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer des Streitjahres 2019 veranlagt wurden. Der Kläger erzielte als Angestellter und die Klägerin als Beamtin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 28. März 2014 erwarben die Kläger zu je 1/2 das bebaute in X-Dorf gelegene Grundstück Y-Straße 1 zur Größe von 3.863 m2 (Gemarkung X-Dorf Flur xx Flurstück zz), bezeichnet als "Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche" zum Kaufpreis von 123.000 €. Ein weiterer im Vertrag vereinbarter Betrag i.H.v. 7.000 € entfiel auf das mitveräußerte Zubehör. Nachfolgend sanierten die Kläger das Gebäude umfassend und bezogen es in 2015 zusammen mit ihrem Sohn. Die Außenflächen des gesamten Grundstücks nutzten die Kläger als Garten.