Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
Der Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 25. Mai 2020 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesverwaltungsamt zurückverwiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger richtet sich gegen den 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan im Bodenordnungsverfahren S..
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|