Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Klägerin verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) und unentgeltliche Wertabgaben wegen privater Nutzung eines betrieblichen Pkw durch ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin ist eine im Jahre 19... gegründete, ursprünglich unter "B GmbH" firmierende GmbH mit Sitz in A. Gegenstand ihres Unternehmens sind die Beratung und Betreuung in den Bereichen Gastronomie und Event, der Betrieb von Gastronomiebetrieben, die Organisation von Veranstaltungen im In- und Ausland sowie die Erbringung von Marketingleistungen. Alleiniger Gesellschafter und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befreiter Geschäftsführer ist Herr C.
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