I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bezog Kindergeld für ihren 1951 geborenen ledigen Sohn U. U erlitt 1971 einen Unfall, der zu einer Schwerbehinderung führte. Der Schwerbehindertenausweis weist die Merkzeichen "G" und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung) aus; die Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 100 v.H. Infolge des Unfalls ist U nur bedingt in der Lage, sich selbst zu versorgen, und zeitlich und örtlich häufig nicht orientiert; U geht keiner Erwerbstätigkeit nach und lebt im Haushalt der Klägerin. Diese ist zur Betreuerin ihres Sohnes bestellt worden.
Im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit veräußerte die Klägerin mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ein U gehörendes Grundstück und legte den Erlös von 90 000 DM bei der X-Bank als Festgeld mit einem Zinssatz von 7,125 % für die Zeit vom 11. Februar 1993 bis zum 11. Februar 2003 an. Die Zinsen von 6 390 DM p.a. sind jeweils Ende Februar eines Kalenderjahres zu zahlen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|