BFH - Urteil vom 14.07.2009
IX R 6/09
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; BewG § 11 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 08.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1595/05

Berücksichtigung der Absagen von zwei weiteren potentiellen Käufern des als alleinige Option verbliebenen Management Buy-Outs als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Marktüblichkeit

BFH, Urteil vom 14.07.2009 - Aktenzeichen IX R 6/09

DRsp Nr. 2010/1318

Berücksichtigung der Absagen von zwei weiteren potentiellen Käufern des als alleinige Option verbliebenen Management Buy-Outs als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Marktüblichkeit

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1; BewG § 11 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Anfang November 2000 gründete der Kläger zusammen mit Herrn A die A & B Holding GmbH (A & B); beide sind Geschäftsführer und zu 50 % beteiligt. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen. Die A & B hält seit 2001 --neben der X gemeinnützige GmbH (X)-- 84,9 % der Gesellschaftsanteile an der Y GmbH (Y). Dem Erwerb der Beteiligung an der Y liegt folgender Sachverhalt zugrunde: