I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Anfang November 2000 gründete der Kläger zusammen mit Herrn A die A & B Holding GmbH (A & B); beide sind Geschäftsführer und zu 50 % beteiligt. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen. Die A & B hält seit 2001 --neben der X gemeinnützige GmbH (X)-- 84,9 % der Gesellschaftsanteile an der Y GmbH (Y). Dem Erwerb der Beteiligung an der Y liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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