Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. November 2015
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
A.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin; Objektgesellschaft) bestand zunächst in der Rechtsform einer GmbH (B–GmbH) mit einem Stammkapital von 25.000 €. Sie erwarb bzw. errichtete eine Immobilie in X zu Teilherstellungskosten von ... Mio. €, die sie fremdfinanzierte. Einzige Gesellschafterin der Klägerin war damals die D-GmbH.
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