Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12.11.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die Bemessungsgrundlage für die Sportwettensteuer.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft [ausländischen] Rechts mit Sitz in A (Mitgliedstaat der Europäischen Union). Sie veranstaltete im Streitzeitraum Januar 2015 Sportwetten u.a. in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland).
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