Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. Juli 2015 6 K 93/13 E aufgehoben.
Die Einkommensteuer für das Jahr 2011 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2011 vom 30. Mai 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Dezember 2012 des Beklagten auf den Betrag festgesetzt, der sich bei der Berücksichtigung von zusätzlichen Krankheitskosten in Höhe von 8.498,85 € als außergewöhnliche Belastung ergibt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|